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Seminar für Trinkkultur und Geselligkeit31.08.-02.09.2007
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Seminarteilnahmebedingungen (SemTeibe)
§ 1
Damit ein liebevoller und harmonischer Ablauf des Seminars gewährleistet ist, werden sämtliche Missetaten, Vergehen gegen die SemTeibe oder Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der pädagogisch geschulten Betreuungsorgane (PGBO = Veranstalter) unnachsichtig und mit strengster Härte verfolgt und geahndet – PRANGER.
Ergänzend siehe auch § 24.
§ 2

Wird ein Seminarteilnehmer beim Täuschungsversuch/Betrug erwischt (mutwilliges Weggießen alkoholischer Substanzen zum Zwecke der Vortäuschung von Trink- und Standfestigkeit) hat der Überführte die härtesten Strafmaßnahmen zu erdulden. Sofortiges Endes des Seminarrestprogrammes, sofortige Trockenlegung des Körpers, völlige Missachtung, öffentliche Bekanntgabe des Namens des Geächteten auch auf Folgeseminaren. Ergänzend siehe auch § 24.
§ 3
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Erreichen des Seminarerfolges
(Komatöser Zustand) keine alkoholfreien Getränke eingenommen werden dürfen.
§ 4
Das Erreichen des komatösen Zustands und somit der Seminarerfolg erfordert sehr viel Disziplin und körperliche Beherrschung im Umgang mit alkoholischen Substanzen. Den Anordnungen der PGBO und älterer Seminarteilnehmer ist absolut Folge zu leisten.
§ 5
Anfallende Gebühren sind in bar und in gängiger Währung = € zu entrichten. Lire, Rubel etc. Oder Naturalien gelten nicht als Zahlungsmittel und werden daher nicht anerkannt.
§ 6
Seminarteilnehmer sind gehalten, Verstöße gegen die SemTeibe sofort den PGBOs zu melden, um die Delinquenten ihrer Maßregelung zuzuführen.
§ 7
Frühzeitig umgefallenen, dahingeschiedene etc. Teilnehmer stören das öffentliche Erscheinungsbild des Seminars und stellen eine Stolperfalle für Andere dar. PGBOs sowie andere Seminarteilnehmer sind angehalten, diese an einen dafür vorgesehenen Platz oder anderweitig unter rührender Zusprache zu deponieren, damit sie keinen Schaden anrichten.
§ 8
Häufiges Einknicken oder Mundsabbern macht einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit und sollte tunlichst vermieden werden. Bei Zuwiderhandlungen nach mehrmaligen Aufforderungen = PRANGER oder auch ausgesprochenes Theken- oder Platzverbot. Ergänzend siehe auch § 24.
§ 9

Vergießen von alkoholischen Substanzen duldet keine Nachsicht und wird sofort mit PRANGER geahndet. Ergänzend siehe auch § 24.
§ 10
Die Seminarteilnehmer verpflichten sich kein Freibier oder ähnliches abzulehnen. Zuwiderhandlungen, Onanierungsverstöße und öffentliche Regelblutungen werden mit PRANGER bestraft. Ergänzend siehe auch § 24.
§ 11
Permanentes oder wiederholtes mutwilliges Verweigern der Zusichnahme alkoholischer Getränke führt zum Seminarausschluss und wird mit Missachtung bestraft. Ergänzend siehe auch § 24.
§ 12
Um einen harmonischen Ablauf des Seminars zu gewährleisten ist es Frauen untersagt, durch intensive Einflussnahme (penetrantes Meckern oder Keifen) den Partner = bedauernswerter Mann an der Einnahme alkoholischer Getränke zu hindern.
§ 13
Es wird nicht gerne gesehen, durch aufgezwungene lang anhaltende Gespräche seinen Gegenüber von der Aufnahme alkoholischer Substanzen abzuhalten. Die PGBOs sind angehalten auf solche Missetaten zu achten und gegebenenfalls Ermahnungen auszusprechen.
§ 14
Bei Magenentleerungen (Ergötzen) kann auf Verlangen von unseren PGBOs seelischer Beistand geboten werden. Dieses ist aber anzuzeigen und an der Information schriftlich und in 3facher Ausführung mit dem Formular für betreutes Kotzen (BK III/4711) zu beantragen.
§ 15

Das Urinieren an das Bein eines anderen Seminarteilnehmers ist zur Vermeidung etwaiger Unstimmigkeiten nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Zuwiderhandlungen können zu Maßregelungen führen.
§ 16
Magenverstimmungen, Schwangerschaften oder etwaige Geschlechtskrankheiten können nicht gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
§ 17
Nicht besamte Frauen (oder Buben) haben nur nach eingehender Prüfung Anrecht auf Ersatz.
§ 18
Orgasmen sind laut und deutlich hörbar für alle zur Steigerung der gemeinschaftlichen Lustbarkeit in befriedigender Form darzubringen.
§ 19
Es ist untersagt, entblößte Körper wieder zu bekleiden oder zu verhüllen. (Muss aber im Einzelfall entschieden werden.)
§ 20
Es wird streng darauf geachtet, dass die allgemeine Nachtruhe zwischen 24.00 und Mitternacht strikt eingehalten wird.
§ 21
Das Werfen oder Umsichhauen mit Gläsern, Bierzeltgarnituren oder anderen Gegenständen ist absolut untersagt und nur dem Veranstalter vorbehalten. (Kann im Einzelfall anders entschieden werden.)
§ 22
Verunglimpfungen oder Schmährufe gegenüber dem Veranstalter (MC Pegasus) können HAUE zur Folge haben.
§ 23
Die Anordnungen der PGBOs sind unbedingt voll zu leisten.
§ 24
Bestechungsversuche sind ausdrücklich erwünscht und werden gern und wohlwollend vom Personal = PGBO in ausreichender Form und Menge entgegengenommen.


© Seminarleiter : H.T. Winter